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Domainrecht - Schröder Mediendesign

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Die Zahl der Existenzgründungen in Deutschland steigt weiterhin an.
Mit unserem Angebot für Existenzgründer wollen wir junge Unternehmen bei dem häufig nicht ganz leichten Start ins Wirtschaftsleben unterstützen.
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Was Sie bei der Registrierung von Domains unbedingt beachten sollten, um juristische Schwierigkeiten zu vermeiden!
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Domainrecht

Domainrecht

Sie möchten einen Domain-Namen registrieren?


Schröder Mediendesign übernimmt die Registrierung für Sie und prüft vorab, ob es Komplikationen bezüglich des Domainnamens geben könnte.

Bei juristischen Konflikten in Zusammenhang mit Domains sind Streitwerte um € 50.000 keine Seltenheit. Selbst eine einfache wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch einen Anwalt kann schnell mit über € 500 zu Buche schlagen.

Die sieben Goldenen Domain-Regeln


So vermeiden Sie juristischen Streit
Was Sie bei der Registrierung von Domains unbedingt beachten sollten, um juristische Schwierigkeiten zu vermeiden!

Beachten Sie deshalb die Sieben Goldenen Domain-Regeln:

Regel 1:  keine Marken, keine Namen von Unternehmen
Regel 2:  keine Namen von Prominenten
Regel 3:  keine Titel von Zeitschriften, Filmen, Software
Regel 4:  keine Städtenamen und Kfz-Kennzeichen
Regel 5:  keine Bezeichnungen von staatl. Einrichtungen
Regel 6:  keine Tippfehler-Domains
Regel 7:  Handel nur mit "ungefährlichen" Domains


Ungefährliche Domain-Namen:

Gehen Sie bei der Registrierung einer eigenen Domain also wohlüberlegt vor.
Unproblematisch sind im Regelfall folgenden Domain-Namen:

  • Der eigene Vor- und/oder Nachname, auch abgekürzt oder mit akademischem Grad (z.B. dr-mayer.com) oder Berufsbezeichnung (z.B. friseur-schmidt.at).
  • Der Name des eigenen Unternehmens, Vereins, Organisation (mit oder ohne Rechtsformzusatz, wie GmbH, e.V., AG, oHG, KG, e.G.).
  • Rein allgemein beschreibende Begriffe, wie wirtschaft-online.at, i-love-you.com oder liberal.at.
  • Frei erfundene Phantasienamen, wie z.B. xelo-top.at, uptixx.com, oder a9119a.at (achten Sie aber hierbei darauf, ob der vermeintlich neu erfundene Begriff nicht schon längst als Marke geschützt worden ist).

Weiter Informationen unter:
www.domain-recht.de und www.united-domains.de

fragen Sie uns: info@schroeder-mediendesign.de

oder lesen Sie weiteres bei:
LAWFirm Linz, Rechtsanwälte
Dr. Johannes Hintermayr
Dr. Franz Haunschmidt
Dr. Georg Minichmayr
Dr. Peter Burgstaller LLM (LSE, London)    

Rechtsanwälte für Medienrecht, Europarecht, Internetrecht

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